Mehr als 40.000 Einsätze fliegen die Luftretter der DRF-Gruppe jährlich und retten damit Menschenleben. Es könnten noch mehr sein, dürften die Hubschrauber auch bei eingeschränkten Sichtbedingungen abheben. Dies ist ihnen bisher untersagt. Grund dafür ist, dass Hubschrauberpiloten in Deutschland in der Regel nur im so genannten Sichtflug fliegen dürfen. Das gilt generell für den von ihnen genutzten unteren Luftraum (Luftraumklasse G), Ausnahme bildet der Instrumentenflug zwischen Flughäfen. Beim Sichtflug sind Minimalwerte für Wolkenuntergrenze und Sichtweite vorgeschrieben. Sind diese auf Grund von Schlechtwetter nicht gegeben, müssen die Hubschrauber aller Luftretter in Deutschland deshalb am Boden bleiben. Dabei gibt es ein technisches Verfahren, das auch bei eingeschränkten Witterungsbedingungen sicheres Fliegen ermöglicht: das Navigationsverfahren Point in Space (PinS).
Sicherer Instrumentenflug – mit dem Point in Space-Verfahren (PinS)
Beim PinS-Verfahren wird eine spezielle satellitengestützte Navigationstechnik genutzt, um den Hubschrauber per Instrumentenflug auch bei schlechter Sicht sicher und zielgenau zu fliegen. Hierfür werden über dem Start- und möglichen Landeorten satellitengestützte An- und Abflugverfahren und damit hindernisfreie Flugwege definiert. Start und Landung des Hubschraubers werden im Sichtflug durchgeführt. Der Streckenflug zwischen Start und Landung erfolgt im Instrumentenflug in sicherer Höhe. Die Bordinstrumente lotsen den Piloten, die Pilotin mit Hilfe des definierten GNSS-Anflugpunkts in der Luft in unmittelbare Nähe zum Landeplatz. Der Begriff „Globale Navigations Satelliten Systeme“ (GNSS) steht für alle Satellitennavigationssysteme, darunter auch das bekannte Globale Positionierungssystem (GPS).
Im Ausland bewährt
In Deutschland ist der Instrumentenflug für Rettungshubschrauber derzeit nur ab einer gewissen Höhe erlaubt. Der Grund: Erst ab dieser Höhe werden Luftfahrzeuge in der Regel vom Radar der Flugüberwachung erfasst. Unterhalb dieser definierten Grenze ist der Sichtflug für die Piloten Pflicht. Ist die so genannte Wolkenuntergrenze zu niedrig, dürfen die Hubschrauber daher nicht starten. Bei Nacht gelten sogar noch strengere Werte: Befinden sich Wolken in einer Höhe von weniger als 1.200 Fuß (rund 400m), ist ein Start der Hubschrauber derzeit nicht erlaubt. Mit dem PinS-Verfahren soll die erforderliche Höhe der Wolkenuntergrenze reduziert und somit deutlich mehr Einsätze bei schlechteren Wetterbedingungen ermöglicht werden.
Damit das Verfahren in Deutschland genutzt werden kann, ist, nach Informationen aus dem Bundesverkehrsministerium (BMVI), eine Beantragung durch die Bedarfsträger über das jeweilige Bundesland notwendig. Sobald ein solcher Antrag im Bundesverkehrsministerium vorliegt, kann dieses mittels einer Durchführungsverordnung die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) mit der Prüfung beauftragen und nach positiver Einschätzung das Verfahren festsetzen. Diese Beantragung der Bundesländer steht derzeit noch aus. In anderen europäischen Ländern hat sich die Technik bereits bewährt, zum Beispiel bei unseren Nachbarn in Dänemark. Dort wird das Verfahren seit 2015 angewandt. In Norwegen und der Schweiz wird damit bei schlechter Sicht seit 2006 bzw. 2011 mit PinS-Verfahren geflogen.
Pilotprojekt für Deutschland
Die DRF Luftrettung plant, für das PinS-Verfahren ein Pilotprojekt aufzusetzen. Im Fokus stehen dabei Flüge zu Notfalleinsätzen auf den Inseln und Halligen sowie Notfallverlegungen zwischen verschiedenen Krankenhäusern in Schleswig-Holstein. Ein erster Förderantrag für das Projekt wurde abgelehnt. Die DRF Luftrettung ist dennoch entschlossen, den PinS-Ansatz voranzutreiben. Von diesem Projekt profitiert nicht nur die genannte Modellregion, nach erfolgreicher Etablierung ist es auf ganz Deutschland erweiterbar und kann so einen entscheidenden Beitrag zu einer gesteigerten Verfügbarkeit der Luftrettung und Verbesserung der Notfallversorgung leisten. Die Hubschrauber könnten dann noch häufiger zum Einsatz kommen, weil die Grenzen bezüglich Sichtweite und Wolkenhöhe entsprechend reguliert werden.
Insbesondere in schwer zugänglichen oder infrastrukturell schwach erschlossenen Regionen, etwa an der Küste und in ländlichen oder den Gebirgsregionen, bedeutet PinS einen weiteren Zeitvorteil bei der Versorgung von Patienten und erlaubt damit auch Notfallpatienten in diesen Regionen eine zeitgerechte Anbindung an die Gesundheitsversorgung, die sie ihrem Krankheitsbild entsprechend benötigen. Ziel des angestrebten Pilotprojektes ist es deshalb, ein für alle nutzbares Verfahren zu etablieren, das in das Luftfahrt-Handbuch aufgenommen wird. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) soll dann für Anflüge verantwortlich sein – alle Organisationen der Luftrettung könnten dieses Verfahren damit nutzen.